04.09.2010 | A A A
Mewald GesmbH
Industriestraße 2
2486 Pottendorf
Tel.: 02623 / 72225 0
Fax: 02623 / 72225 22

Pflichtüberprüfung

Wiederkehrende Überprüfung

Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) schreibt in Verbindung mit der Allgemeinen Arbeitnehmer-Schutzverordnung (AAV) eine jährliche Überprüfung Ihrer kraftbetriebenen Tor-, Schranken-, und Verladeeinrichtung sowie aller CO-Warnanlagen vor.

Weitere Prüfvorschriften finden sich in der Gewerbeordnung und in den Landesgaragenverordnungen.
Die fach- und termingerecht durchgeführte Wartung mit gesetzlicher Prüfbucheintragung dient für den verantwortlichen Betreiber im Falle eines Schadens als Nachweis, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Das mangelfreie Prüfattest deckt die gesetzlichen Anforderungen ab. Gleichzeitig erhöht die vorbeugende Wartung die Lebensdauer der Anlage.

Detailierte Informationen zur Pflichtüberprüfung finden Sie hier..
Wartungshäufigkeit:

Das Prüf- und Wartungsintervall ist mindestens einmal jährlich vorgeschrieben (CO-Warnanlagen je nach Vorschrift in der jeweiligen Landesgaragen-verordnung), um jedoch die einwandfreie Funktion sicherstellen zu können, empfehlen wir nach Stellplatzanzahl nebenstehende Wartungsintervalle
Tor- und Schrankenanlagen:
  • Stellplatzanzahl bis 30 Stellplätze    1 x jährlich
  • bis 60 Stellplätze                                  2 x jährlich
  • bis 90 Stellplätze                                  3 x jährlich
  • über 90 Stellplätze                               4 x jährlich